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Reproduktionsmedizin

Behandlung

IVF mit gespendenten Eizellen

Um einen Zyklus der Befruchtung in vitro mit gespendeten Eizellen vornehmen zu können, ist es notwendig, zweimal in unser Zentrum zu kommen. Der erste Besuch Behandlung ausländischer Patienten beinhaltet das Gespräch mit dem im Bereich Sterilität spezialisierten Gynäkologen und der zweite beinhaltet dann die embryonale Transferenz.

Aus verschiedenen Gründen kann es die beste Alternative sein für Paare, die ein Kind haben wollen, dass bei der künstlichen Befruchtung in vitro die Eizellen einer jungen und gesunden Frau benutzt werden.

Wir verstehen das Spenden von Eizellen als einen Akt der Solidarität, anonym, selbstlos und freiwillig, wo eine junge Frau als Spenderin Eizellen einer Frau oder einem Paar gibt, damit diese die Möglichkeit erhalten, ihr eigenes Kind zu zeugen und die Schwangerschaft ganz legal nach der spanischen Gesetzgebung durchzuleben.

Gültige Gesetzgebung in Bezug auf das Spenden von Eizellen

Das Spenden von weiblichen Gameten (Eizellen) wurde durch die spanische Gesetzgebung im Jahre 1988, Gesetz 35/1988 vom 22. November autorisiert. Nachfolgend hat die Königliche Verordnung 412/1996 und das Gesetz 14/2006 vom 26. Mai diesen Prozess sowohl aus ärztlicher als auch aus ethischer und rechtlicher Sicht reguliert.

Diese Gesetzgebung setzt fest, dass das autorisierte Spenden von Gameten und Vor-Embryos einen unentgeldlichen, formellen, anonymen und vertraulichen Vertrag zwischen der Spenderin und dem autorisierten Zentrum vorschreibt. Das Gesetz schreibt ausserdem vor, dass das Spenden niemals einen lukrativen oder kommerziellen Charakter haben darf und gibt die Studien und Gesundheitskontrollen vor, die sowohl bei der Empfängerinnen als auch bei den Spenderinnen gemacht werden müssen, um einen guten Gesundheitszustand zu garantieren. Selbstverständlich garantiert das Gesetz, dass die Empfängerin den Eizellen die legale Mutter sein wird, gleichzusetzen mit einer ganz natürlichen Schwangerschaft.

Phasen:

Auswahl und Vorbereitung der Spenderin

Die Auswahl der Spenderin ist ein sehr ernster und regulierter Prozess. Die Gesetzgebung drückt aus, dass die Spenderinnen volljährig sein müssen, eine gute psycho-physische Gesundheit haben müssen und voll handlungfähig sind.

So wird bei der Kandidatin eine ausgiebige ärztliche Untersuchung durchgeführt, die dabei Folgendes berücksichtigt:

Alter: über 18
Rasse
Grösse und Gewicht
Physische Charakteristiken: Augenfarbe, Haarfarbe und-textur, Hautfarbe
Blutgruppe und Rhesusfaktor
Normaler Karyotyp
Negative persönliche oder familiäre Geschichte in Hinsicht auf genetische Krankheiten, Erbkrankheiten oder Infektionskrankheiten, die weitervererbt werden können.
Allgemeine Untersuchung, um den körperlichen und psychischen Gesundheitszustand festzustellen.
Normalzustand der Fortpflanzungsorgane ( Untersuchung, Ultraschall, vaginale Kulturen)
Komplette Blutuntersuchung: Feststellung von HIV Negativ, Hepatitis B, Hepatitis C und Syphilis, Blutbild, Gerinnung und Biochemie.
Fruchtbarkeitsvorgeschichte und/oder entsprechende Reaktion auf die Behandlung der Eierstockstimulation.

Um die Spenderin vorzubereiten, müssen zuerst die Menstruationszyklen der Spenderin und der Empfängerin synchronisiert werden. Die Eierstockstimulation und die Gewinnung von Eizellen findet an der Spenderin statt und wird auf übliche Art und Weise vorgenommen. (siehe IVF – Etappen – Eierstockstimmulation).

Vorbereitung der Empfängerin

Die Vorbereitung der Endometriose der Empfängerin ist eine sehr einfache aber lebenswichtige Behandlung.

Es handelt sich um die exogene Zuführung von Hormonen ( Östrogene und Progesterone) über die Haut – Pflaster- oder auf orale Weise, damit das Endometrium, bzw. die innere Mukosität der Gebärmutter, der zukünftige Wachstumsort, wo die Embryone eingepflanzt werden, sich in bestem Empfangszustand befindet, wenn die Transferenz stattfindet.

Der technische Prozess der Befruchtung in Vitro ist identisch mit der einer IVF (siehe IVF, Phasen).

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